Die Familienversicherung in der GKV kann eine Möglichkeit sein, von der Privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, auch wenn man älter ist als 55 Jahre.
Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden, kann eine beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse des Ehepartners erfolgen.
Sofern eine Aufnahme in die GKV über die Familienversicherung beim Ehepartner erfolgt ist und sich die Einkünfte erhöhen, so dass der Betrag von 470 Euro monatlich überschritten wird, erfolgt eine beitragspflichtige Mitgliedschaft in der GKV nach Maßgabe der Regelungen zur Familienversicherung im Sozialgesetzbuch V (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 und 4 SGB V)
In Zuge der Aufnahme in der gesetzlichen Krankenkasse des Ehepartners ist eine Kündigung der Privaten Krankenversicherung möglich, da die Maßgaben zur Krankenversicherungspflicht durch die Leistungen der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV erfüllt werden.
Die Regelungen zur beitragsfreien Familienversicherung gelten auch für Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
Neben der Familienversicherung gibt es weitere Wege, um altersunabhängig (also auch über 55 Jahre) von der PKV in die GKV zu gelangen.
Ein Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenkasse ist in jedem Alter möglich.
Wir begleiten Selbständige, Freiberufler und ehemals selbständige Ruheständler altersunabhängig und rechtssicher zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Befreien Sie sich dauerhaft aus der Beitragsspirale
Ihrer PKV – für mehr Lebensqualität bis ins hohe Alter.
Ein Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenkasse ist in jedem Alter möglich.
Wir begleiten Selbständige und Freiberufler, die älter als 55 Jahre sind und privatversicherte Ruheständler rechtssicher zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung.
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Ihrer PKV – für mehr Lebensqualität bis ins hohe Alter.
So gelangen Sie altersunabhängig
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