Die so genannte Europäische Krankenversicherung (EUKV) ist eine private Krankenversicherung und als solche in der Regel als substitutive Krankenversicherung nicht anerkannt und entspricht nicht den Anforderungen an die in Deutschland geltende Krankenversicherungspflicht.
Abgesehen davon führt der Wechsel in eine substitutive Krankenversicherung nicht dazu, dass die Voraussetzungen für eine Rückführung in die deutsche GKV erfüllt werden. Für viele ist eine letztendliche Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse jedoch wichtig.
Denn viele, die aus der Privaten Krankenversicherung raus wollen, waren vor dem Eintritt in die Private Krankenversicherung bereits gesetzlich versichert und ihnen ist das System der gesetzlichen Krankenkasse vertraut. Zudem lassen sich hier am ehesten langfristig kalkulierbare Beiträge einschätzen. Und die künftige Beitragslast wird an den eigenen finanziellen Möglichkeiten ausgerichtet, was eine etwaige Überforderung bei der Zahlung der Beiträge ausschließen lässt.
Die Voraussetzungen für eine Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenkasse werden in der Regel nur erfüllt, wenn bereits eine Pflichtversicherung über ununterbrochen mindestens zwölf Monate besteht, aus welcher Personen (auch über 55 Jahre) dann in die deutsche Krankenkasse beitreten können.
Europäisches Recht ermöglicht Rückkehr in die deutsche GKV: Wer einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beitreten darf, ist im deutschen Sozialversicherungsrecht genau geregelt.
Hieraus ergibt sich, dass über eine Pflichtversicherung auf der Grundlage von europäischem Recht die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet werden können.
Essentiell ist dabei, dass die Mindestversicherungsdauer von zwölf Monaten beachtet wird und dass der Eintritt in die Pflichtversicherung nach den entsprechenden Regelungen des Geltungsgebiets erfolgt. Dies wird durch die anwaltliche Begleitung und langjährige Erfahrung unserer Experten sichergestellt.
Ein Beitritt in die deutsche GKV ist möglich, wenn die betreffene Person aus einer Pflichtversicherung kommt, in welcher sie ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert war. Diese Pflichtversicherung muss unmittelbar vor dem Beitritt in die deutsche GKV bestanden haben.
Nur in Deutschland gibt es Regelungen bezüglich einer willkürlichen Altersgrenze von 55 Jahren bezüglich eines Wechsels von der Privaten Krankenversicherung in die (gesetzliche) Pflichtversicherung. Durch den Eintritt in eine Pflichtversicherung auf der Grundlage von rechtlichen Regelungen außerhalb Deutschlands finden die Restriktionen bezüglich dieser Altersgrenze keine Anwendung.
(1) Der Versicherung beitreten können:
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und (...) unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren. (...)
Wir unterstützen Sie dabei, dass die notwendigen Voraussetzungen nach Sozialgesetzbuch V erfüllt werden, mit denen Sie dann altersunabhängig und rechtssicher in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln können.
Die durchschnittliche Amortisationszeit für einen Wechsel von der PKV in die GKV über eine Pflichtversicherung beträgt zwischen 24 und 30 Monaten und häufig zu dauerhaft günstigen Beiträgen im Alter.
Der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach Rückführung ins deutsche Krankenversicherungssystem wird nach der Höhe der tatsächlichen Einkünfte bestimmt.
Selbstverständlich ermitteln wir im Zuge unserer Beratung, wie hoch Ihr voraussichtlicher Beitrag sein wird und ob ein Wechsel in die GKV wirtschaftlich sinnvoll ist.
Viele betroffene Personen zahlen nach Rückführung in die Gesetzliche Krankenkasse den Mindestbeitrag (gut 200 Euro monatlich für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung)
Sie möchten wissen, ob sich ein Wechsel in die GKV auch für Sie lohnt? Wir erstellen Ihnen gerne eine Prognose Ihrer voraussichtlichen Beitragshöhe in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Ein Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenkasse ist in jedem Alter möglich.
Wir begleiten Selbständige und Freiberufler, die älter als 55 Jahre sind und privatversicherte Ruheständler rechtssicher zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Befreien Sie sich dauerhaft aus der Beitragsspirale
Ihrer PKV – für mehr Lebensqualität bis ins hohe Alter.
So gelangen Sie altersunabhängig
zurück in die GKV
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